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Der Koalitionsvertrag der Ampel - eine erste Bewertung

Von Walter Münnich, Vorstandsmitglied und Leiter des Politischen Beirates des BFA


Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist verhandelt und öffentlich ausgelegt.


Auf 177 (!) Seiten ist dargestellt, wie die Regierungsparteien gedenken, unser Land in den kommenden vier Jahren zu regieren.


Die Lektüre des Vertrages ist mehr als mühsam. Abschnitt für Abschnitt, ja teilweise Satz für Satz sind Maßnahmen, Absichten, Handlungen und Initiativen dargestellt, die zeigen, was alles angestoßen werden soll, damit wir nun endlich einer „wunderbaren“ Zukunft entgegensehen können. Rein statistisch ermittelt - also nicht konkret gezählt - ergibt sich eine Zahl von 1.400 (!) Vorhaben, die die Regierung angehen will.


Verteilt auf vier Regierungsjahre müsste die Regierung folglich jeden Kalendertag (nicht Arbeitstag!) ein Vorhaben starten und in der Legislaturperiode auch noch zum Abschluss bringen, um den im Koalitionsvertrag formulierten Ansprüchen gerecht zu werden.

Völlig unmöglich - das Programm wird mit dieser Fülle an Vorhaben in Gänze niemals umsetzbar sein. Man kommt zu dem Eindruck, dass es eher das Ergebnis eines „Wünsch Dir was!“- Wettbewerbs ist.


Kommen wir zu der Frage, wessen Handschrift das Programm trägt.

Im Koalitionsvertrag findet sich das Wahlprogramm der Grünen für den Bundestagswahlkampf in weiten Teilen wieder. Zahlreiche Übereinstimmungen der politischen Auffassungen von Grünen und SPD lassen die Bewertung zu, dass der Vertrag insgesamt ein rot-grüner Vertrag ist.


Impulse der FDP sind allenfalls im Bereich der Finanzen zu verzeichnen. Liberale Elemente fehlen. Im Gegenteil: In verschiedenen Teilen des Vertrages wird die Jagd auf Andersdenkende, die ja schon Kennzeichen der letzten Legislaturperiode war, weiter verstärkt. Rücksichtslos gegenüber den betroffenen Bürgern soll die Errichtung von Windparks durchgesetzt werden. Einspruchsmöglichkeiten werden reduziert, Protestmaßnahmen von Abtreibungsgegnern verboten, Gesinnungskontrollen bei der Polizei eingeführt. Der Denunziation bei „falscher“ - also nicht-linker - Haltung wird Tür und Tor geöffnet.


Der BFA wird sich in weiteren Kommentierungen mit einzelnen Aspekten des Koalitionsvertrages befassen. Daher soll im Folgenden in aller Kürze nur auf zwei ganz wesentliche Aspekte eingegangen werden:


Klimapolitik

Die gesamte Bundesrepublik Deutschland soll einer so genannten „sozio-ökologischen Transformation“ unterworfen werden, um den menschen-gemachten CO2-Ausstoß in unserem Land auf Null zu senken. Dieser Transformationsprozess greift in alle Lebensbereiche ein.


Für seriöse Politik sollte es eine Selbstverständlichkeit darstellen, dass zumindest der Versuch unternommen wird, Aufwand und Nutzen eines Vorhabens einander gegenüberzustellen. Bei einem Anteil Deutschlands von etwa 1,8 % am gesamten, menschengemachten CO2-Ausstoß der Welt geht der Einfluss einer CO2-Neutralität Deutschlands auf das Weltklima gegen Null. Die dafür allerdings zu tätigenden Aufwendungen betragen laut einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey demgegenüber 6.000 Milliarden Euro bei CO2-Neutralität bis 2045, also der sagenhaften Summe von jährlich 240 Milliarden.

Angesichts dieses grotesken Missverhältnisses von Aufwand und Nutzen halten wir dieses Ansinnen in diesem Umfang einfach nicht für vertretbar. Gleichwohl ist die Reduzierung des menschengemachten CO2-Ausstoßes natürlich grundsätzlich vernünftig. Bei Anwendung des vielfach bewährten Pareto-Prinzips, also der sogenannten „80:20 Regel“, könnte eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 80 % vermutlich mit nur 20 % des o.a. Betrages, also 48 Milliarden Euro p.a., erreicht werden. Das kommt den Möglichkeiten unseres Landes schon deutlich näher. Eine Stilllegung der Kohlekraftwerke unseres Landes bei Verzicht auf die zum Jahresende 2021 bzw. 2022 vorgesehene Abschaltung der letzten sechs deutschen Kernkraftwerke wäre dazu ein logischer Schritt - der leider nicht weiterverfolgt wird, weil er nicht in die Ideologie von Grünen und SPD passt.


Der BFA wird auf dieses Thema in einer weiteren Kommentierung noch näher eingehen.


Finanzierung

Wir zitieren aus dem Koalitionsvertrag:

„Zugleich werden in nie dagewesenem Umfang zusätzliche Mittel eingesetzt werden müssen, um die zur Erreichung des 1,5-Grad-Klimazieles und zur Transformation der Wirtschaft erforderlichen Maßnahmen zu finanzieren und die wirtschaftliche Erholung mit dem Abklingen der Corona-Pandemie abzusichern.

Wir werden im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse die nötigen Zukunftsinvestitionen gewährleisten, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur, auch um die deutsche Wirtschaft zukunftsfest und nachhaltig aufzustellen und Arbeitsplätze zu sichern.“


Die Finanzierung dieses völlig überzogenen Programms stellt natürlich den Haupt-Knackpunkt in der vor uns liegenden Legislaturperiode dar. Es ist festzustellen, dass in keiner Zeile des gesamten Vertrages auch nur eine einzige Andeutung über zu erwartende Kosten zu finden ist. Entweder man weiß es nicht, oder man sagt es nicht, um die Bürger nicht zu verschrecken.

Wie die Feststellung des obigen Zitates aus dem Koalitionsvertrag unter Einhaltung der Schuldenbremse finanziell umgesetzt werden soll, bleibt völlig offen.


Aus den im Vertrag nachfolgenden Formulierungen kann man eigentlich nur einen Schluss ziehen: Dass die Ampel die Schuldenbremse auf allen denkbaren Wegen umgehen wird. Und dass sich die kommende Bundesregierung damit von allem verabschiedet, was auch nur entfernt mit Nachhaltigkeit des politischen Handelns zu tun hat.

Unsere Kinder werden sich dereinst bedanken!

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