In eigener Sache: BFA als gemeinnützig anerkannt

Finanzbehörden unterrichten den Vorstand
Das zuständige Finanzamt hat den Bürgerlich-Freiheitlichen Aufbruch als gemeinnützigen Verein eingestuft und einen entsprechenden Bescheid erteilt.
"Diese Hürde ist eine elementare, die im politischen Vorraum nur selten geschafft wird", erklärt BFA-Vize Carsten Schanz.
Damit ist der Verein nunmehr auch berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Gleiches gilt auch für die geleisteten Mitgliedsbeiträge, die somit ebenfalls steuerlich absetzbar sind.
Erst im vergangenen Monat war es gelungen, die neue Satzung ohne Beanstandungen beim zuständigen Vereinsregister eintragen zu lassen.
(BFA - 23.07.2022)