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Ist Hilfe für ukrainische Flüchtlinge rassistisch? Nein!

Aktualisiert: 3. Apr. 2022

Politischer Beirat: Dr. Markus Rabe zum aktuellen Flüchtlingsstrom



wolfgang.kaiser@bfa-verein.de
Dr. Markus Rabe ist Sprecher für Sicherheitspolitik und Migration

Vor etwas mehr als einem Monat hat der russische Machthaber mit seinen Truppen den seit 2014 in der Ostukraine schwelenden Konflikt als Flächenbrand in die gesamte Ukraine getragen.


Während wehrfähige ukrainische Männer das Land nicht verlassen dürfen, fliehen Millionen ukrainische Alte, Frauen und Kinder in die osteuropäischen Nachbarstaaten und teilweise auch bis Deutschland. Sowohl in Osteuropa als auch in Deutschland ist die Hilfsbereitschaft groß, auch wenn die aktuelle Hilfe viel ernsthafter wirkt als 2015.


Damals gingen Bilder von Beifall klatschenden deutschen Menschenmengen am Münchner Hauptbahnhof um die Welt und man wurde das Gefühl nicht los, die Befürworter der damaligen Flüchtlingspolitik würden hauptsächlich sich selbst feiern.


Dies ist zumindest bis jetzt bei der aktuellen Flüchtlingswelle ganz anders. Man hilft, ohne darüber viele Worte zu verlieren. Und so gut wie niemand stellt die Hilfe für die vor Putins Bomben flüchtenden Menschen infrage. Es ist schlicht eine Selbstverständlichkeit.


Umso verstörender ist es, dass immer wieder einzelne, aber laute Stimmen die Willkommenskultur gegenüber unseren östlichen Nachbarn als „rassistisch“ zu brandmarken versuchen. Nicht als »rassistisch« gegenüber den Frauen und Kindern aus der Ukraine, sondern gegenüber Menschen, die sich aus anderen Teilen der Welt und aus den unterschiedlichsten Gründen auf dem Weg nach Deutschland machen. Schließlich werden diese Menschen nicht immer und von allen genauso herzlich empfangen. Letzteres ist selbstverständlich richtig. Aber ist diese unterschiedliche Behandlung diskriminierend oder gar rassistisch? Nein, das ist sie nicht. Das ist sie so offenkundig nicht, dass der Autor und andere es die letzten Wochen nicht einmal für erforderlich hielten, hierüber einen Beitrag zu schreiben. Da die Stimmen jedoch nicht verstummen, die die gleiche Behandlung, wie sie aktuell den ukrainischen Flüchtlingen zu Teil wird, von Deutschland auch für jeden anderen Menschen auf der Welt einfordern, ist die Unterscheidung doch einmal kurz darzulegen.


Zunächst einmal handelt es sich bei den ukrainischen Flüchtlingen tatsächlich um Flüchtlinge, nämlich um solche, nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Die aus der Ukraine flüchtenden Frauen und Kinder sind in ihrem Heimatland durch Krieg mit dem Tode bedroht, was einen Grenzübertritt aus einem direkten Nachbarland der Europäischen Union selbst dann zulässig im Sinne der GFK machen würde, wenn Ukrainer nicht mittlerweile ohnehin auch in Friedenszeiten visafrei in die Europäische Union einreisen und sich dort für 90 Tage aufhalten und frei reisen dürften. Die GFK ist so strukturiert, Flüchtlingen in ihrer Heimatregion Schutz zu gewähren. Dieser Fall ist bei den Flüchtlingen aus der Ukraine, die eine direkte Grenze zur Europäischen Union hat, gegeben.


Darin liegt bereits rechtlich der entscheidende Unterschied zu hier ankommenden Migranten aus Syrien oder Nordafrika, die auf dem Weg nach Deutschland so einige sichere Drittstaaten durchqueren. Entgegen des von vielen Linken fleißig verbreiteten Irrglaubens steht es Bewohnern von Kriegsgebieten nämlich auch nach der GFK keineswegs frei, so lange weiterzureisen, bis sie in ihrem Wunschzielland angekommen sind. Das visafreie Überschreiten von Grenzen wird stattdessen durch die GFK nur so lange erlaubt, bis der Flüchtling ein Land erreicht hat, in dem er nicht mehr an Leib und Leben verfolgt wird. Reist er dann noch weiter, sollte man ihn korrekter Weise nicht mehr Flüchtling nennen. Es handelt sich dann vielmehr zumeist um illegale Migration.


Unsere Außenministerin behauptet ständig, für einen »regelbasierten Multilateralismus« einzutreten. Wäre dies so, dann müsste sie aber auch die Fälle auseinanderhalten, bei denen die Regeln erfüllt sind und bei welchen eben nicht.


Die von vielen Linken zur Schau getragene »No-Border-Mentalität« untergräbt in eklatanter und rechtswidriger Weise genau diesen »regelbasierten Multilateralismus« und mit ihm das jahrhundertealte Visasystem.


Darf ein Mensch zum Beispiel aus einem zentralafrikanischen Staat nicht einfach visafrei in die Europäische Union einreisen, so stellt dies keineswegs eine rechtswidrige Diskriminierung dar. Eine solche wäre nämlich nur dann gegeben, wenn bei ansonsten gleichem Sachverhalt ein Mensch ausschließlich wegen seiner Hautfarbe an der Grenze abgewiesen würde. So stellt sich die Lage aber keineswegs dar, auch wenn linke Medien nicht müde werden, dies zu behaupten.


Um den Unterschied zu verstehen, muss man erst einmal begreifen, dass es vom Grundsatz her jedem Staat zusteht, jemanden an der Grenze abzuweisen oder ihn über die Grenze zu lassen. Abgesehen von Ausnahmen wie diejenige in der GFK, die oben kurz beschrieben wurden, gibt es kein grundsätzliches Recht zur Einreise in ein fremdes Land. Aus sehr praktischen Gründen war es aber schon immer Usus, dass ein Staat den Bewohnern einiger Länder unter erleichterten Umständen Zugang gestattete. Hierbei handelte es sich zunächst zumeist um Nachbarstaaten oder sonstige befreundete Staaten, von denen man wusste, dass Besucher aus diesen Ländern regelmäßig keinen Ärger machten, nur selten Straftaten vor Ort begingen und auch sonst der lokalen Bevölkerung nicht zur Last fielen.


Es würde eindeutig zu weit führen, wollte ich an dieser Stelle die lange Geschichte der Reisevisa darstellen. Den meisten Lesern dürfte es sehr bewusst sein, dass heutzutage nicht nur Menschen aus der Europäischen Union visafrei nach Deutschland einreisen dürfen, sondern auch aus einer Reihe anderer Staaten, deren Bewohner regelmäßig keinerlei Probleme verursachen, wenn sie sich in Deutschland aufhalten.


Zu einem dieser Länder gehört die Ukraine, die kulturell gerade den östlichen Mitgliedern der Europäischen Union sehr nahesteht und auch ein ähnliches Bildungsniveau aufweist.


Aus statistisch sehr gut fundierten Gründen können die Bewohner sehr vieler anderer Staaten jedoch nicht visafrei nach Deutschland einreisen. Das mag aus Sicht der einzelnen Person ungerecht wirken, jedoch hat sich eine signifikante Anzahl seiner Landsleute bei ihren vorhergehenden Besuchen in Deutschland leider so verhalten, dass – je nach Land unterschiedlich strenge – Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der hiesigen Bevölkerung und des Staatshaushaltes erforderlich sind.


Fassen wir also nochmals die beiden wichtigsten Punkte zusammen: Bei den ukrainischen Flüchtlingen handelt es sich tatsächlich um Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Außerdem ist uns die Ukraine kulturell, vom Bildungsstand und dem Wohlstandsniveau derart ähnlich, dass selbst in Friedenszeiten Ukrainer visafrei nach Deutschland einreisen dürfen. Demnach wären selbst dann keine größeren Probleme zu befürchten, wenn sich der Krieg noch lange hinziehen würde und die Menschen für lange Zeit oder gar für immer hierblieben.


Nachdem ich diese beiden Punkte ausführlicher dargelegt habe, sind noch kurz weitere Gründe anzuführen, weshalb die Flüchtlingswelle von 2015 nicht mit der Situation 2022 gleichzusetzen ist:


Derzeit kommen zumeist Frauen und Kinder, während 2015 zumeist wehrfähige Männer ihr Heimatland verließen und sich auf die Suche nach einem besseren Leben in der Europäischen Union machten. So verständlich dieser Wunsch auch sein mag, so ist es geopolitisch grundfalsch, wenn der Westen den Diktaturen der Welt die unzufriedenen wehrfähigen Männer abnehmen würde. Diese Diktaturen können so den Druck ablassen, der aber für Veränderungen notwendig ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt dafür, dass Hilfe gegenüber den ukrainischen Flüchtlingen selbstverständlich ist, ist der Umstand, dass ihre Väter und Männer auch für uns gegen Putin die Freiheit verteidigen.


Über die letztgenannten Punkte könnte man selbstverständlich lange schreiben.

Abschließend ist auf das Problem der »Trittbrettfahrer« hinzuweisen. Die erfreulich große Hilfsbereitschaft für die aus der Ukraine Flüchtenden darf uns nicht unvorsichtig werden lassen. Es mehren sich bereits die Berichte, wonach Schleuser ukrainische Pässe an Migranten aus aller Herren Länder verkaufen, die sich in der Hoffnung auf eine leichte Einreise in die Europäische Union unter die ukrainischen Flüchtlinge mischen. Man will und kann das Schicksal jedes einzelnen dieser »Trittbrettfahrer« nicht bewerten. Auch unter ihnen mögen Personen darunter sein, denen sogar Asyl in der Europäischen Union zu gewähren ist. Um dies zu erlangen, haben sie jedoch den für sie vorgesehenen Weg einzuhalten. Ein blindes Durchwinken von der polnisch-ukrainischen Grenze gen Westen darf es deshalb nicht geben. Vielmehr sind alle Flüchtlinge aus der Ukraine akribisch zu erfassen und zu identifizieren. Nur so ist auch die erfreuliche Hilfsbereitschaft gegenüber den Ukrainern aufrecht zu erhalten.




(BFA - 01.04.2022)






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