Unsere Regierung ist respektlos und untergräbt das Grundgesetz
Walter Münnich, Chef des Politischen Beirates, zur drohenden Fassadendemokratie in Deutschland

In diesen Wochen werden wir Zeugen oder sind sogar Beteiligte bizarrer Ereignisse in unserem Land: Mitbürger gehen spazieren!
Nun ist ein Spaziergang eigentlich absolut nichts Ungewöhnliches, doch im vorliegenden Fall bringen die beteiligten Menschen damit ihre Ablehnung staatlicher Maßnahmen oder Absichten zum Ausdruck. Ihr Verhalten legt Zeugnis darüber ab, wie uns durch staatliche Willkür die Möglichkeit genommen wird, grundgesetzlich garantierte Rechte wahrzunehmen.
Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert allen Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Und: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
Dieser zweite Absatz hat es in sich. Gedacht ist er, um den Behörden eine Rechtsgrundlage in die Hand zu geben, Versammlungen in Form und Ablauf so zu beeinflussen, damit diese – einfach formuliert - nicht aus dem Ruder laufen. Im Zuge der Demonstrationen gegen die Corona-Politik entpuppt sie sich allerdings als Basis dafür, das Demonstrationsrecht unter fadenscheinigen Gründen auszuhebeln. Es hat sich gezeigt, dass Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen eher nicht genehmigt werden oder die Auflagen so umfassend sind, dass sie oft nicht einzuhalten sind, oder sie werden durch das Verhalten der Polizei nicht mehr einhaltbar gemacht und liefern somit den Vorwand, die Demonstration aufzulösen: Wenn Demonstranten von der Polizei eingekesselt werden, können sie Abstandsvorgaben einfach nicht einhalten. Dies wissend, melden die Demonstranten keine Demonstration mehr an und bringen ihre ablehnende Haltung durch Spaziergänge zum Ausdruck.
Der vorgenannte Ablauf, in diesem Fall am Beispiel der Ablehnung der Corona-Politik, gibt Veranlassung zu analysieren, wie es überhaupt um die Wahrung des grundgesetzlich garantierten Rechtes der Versammlungsfreiheit in unserem Land bestellt ist. Diese Analyse stellt sich als sehr einfach heraus: Es gibt in Deutschland „gute“ Demonstranten und „böse“ Demonstranten.
Gute sind diejenigen, die mit ihren Demonstrationszielen im links-grünen Mainstream liegen und dadurch auch das Wohlwollen der Hauptmedien genießen, allen voran die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Musterbeispiel sind Fridays-for-Future-Aktionen, die den Zuspruch aller etablierten Parteien finden und sich einer umfangreichen und wohlwollenden Berichterstattung durch die Hauptmedien erfreuen.
Der Umstand, dass mit der Wahl des Zeitpunktes der Demonstrationen durch den rechtswidrigen Bruch der Schulpflicht rechtsstaatliche Normen mit den Füßen getreten wurden, schien niemanden zu stören. Sogar die ausgeschiedene Kanzlerin störte sich nicht daran: Eine Verhöhnung des Rechtsstaates.
Ganz anders verhält es sich, wenn Bürger sich nicht regierungskonform und mediengenehm verhalten. Mehr noch: Inzwischen spiegelt sich ein schon fest eingespielter Ablauf wider, denn vorzugsweise finden solche Demonstrationen nicht mehr statt, weil sie wegen irgendwelcher Begründungen nicht erlaubt werden. Und sollten sich mögliche Begründungen für ein Verbot als zu hanebüchen erweisen, oder ein Verbot durch ein Verwaltungsgericht gekippt werden, werden die Auflagen so gestaltet, dass sie möglichst nicht eingehalten werden können und somit den Anlass liefern, Demonstrationen aufzulösen.
Greifen die vorgenannten Verhinderungsmaßnahmen nicht und die Demonstrationen darf ärgerlicherweise stattfinden, kommen die Leitmedien zum Zuge, oder besser ausgedrückt: Sie kommen nicht zum Zuge, weil sie einfach nicht berichtet.
Das funktionierte bis zu den Ereignissen auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht 2015. Jeder kann sich an die Ereignisse erinnern: Polizei und Medien flogen auf. Seitdem wird über unbotmäßige Demonstrationen zähneknirschend berichtet.
Wenn nun eine Demonstration doch stattfindet und zwangsläufig darüber berichtet werden muss, wird sie kleingeredet. Zwischen den Angaben über die Anzahl der Demonstrationsteilnehmer durch die Veranstalter einerseits und die Polizei andererseits, klaffen Welten.
Wenn Vorgenanntes alles nicht im Sinne der Obrigkeit und der Medien funktioniert, erfolgt der Frontalangriff: Es kommt die Stunde der selbsternannten Nazijäger. Es müssen doch irgendwo in der Demonstration Nazis zu finden sein - welch ein Ärger, wenn diese nicht auszumachen sind. Dann wird auch hilfsweise nach Reichsbürgern, Pegida-Vertretern oder gar nach „Rechten“ gesucht.
All dies funktionierte mit unseren Spaziergängern nicht. Friedlich spazierte ein buntes Abbild unserer Gesellschaft durch unsere Städte und Gemeinden, wie man auf den ins Netz gestellten Videos erkennen konnte. Die Demonstrationen verliefen, bis auf einige wenige Rangeleien, gewaltfrei.
Für die neue Bundesinnenministerin war diese Erkenntnis offenbar unerträglich: Sie identifizierte zu guter Letzt „Hass und Hetze“. Der Vorwurf ist und bleibt natürlich unqualifiziert, da Frau Faeser jeglichen Bewies schuldig blieb.
Fazit: Unsere Grundrechte, nicht nur das der Versammlungsfreiheit, werden durch Vertreter des Staates ausgehöhlt. Politiker wie Frau Faeser zeigen, dass sie ein verqueres Demokratieverständnis haben und dass es ihnen vor allem an einem fehlt: Respekt vor uns Bürgern – doch Respekt ist der Kit, der eine freiheitliche Gesellschaft letztlich zusammenhält!
(BFA - 15.01.2022)