Wohnungsbau: Wer soll das bezahlen?
Von Steven Rosick, baupolitischer Sprecher des BFA

Die Statistik der Baugenehmigungen für den Monat Juni 2022 ist erschienen und mit ihr die Gewissheit, dass das von der Ampel beschlossene Ziel, pro Jahr 400.000 Wohnungen neu zu schaffen, in weite Ferne gerückt ist.
30.425 Wohnungen wurden genehmigt, das sind 4,5% weniger als im Vorjahresmonat. Dabei konnten die Mehrfamilienhäuser zwar um 7,8 % zulegen, im Bereich der Einfamilienhäuser gab es jedoch den mehr als deutlichen Einbruch von 17 % weniger Baugenehmigungen als im Vorjahresmonat.
Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 185.722 Wohnungen genehmigt (im ersten Halbjahr 2021 waren es 189.781 Baugenehmigungen). Erfahrungsgemäß lässt die Zahl der Genehmigungen im zweiten Halbjahr weiter merklich nach.
Die Gründe für den Rückgang liegen auf der Hand: Neben den überdurchschnittlich angestiegenen Baukosten, herrscht ein Mangel an Handwerkern. Die gestiegenen Bauzinsen haben sich zwar derzeit bei etwa 3,00 % eingependelt, ein weiterer Anstieg ist jedoch im Zuge der EZB-Leitzinserhöhungen sehr wahrscheinlich.
Wie gerade der Rückgang bei den Einfamilienhäusern deutlich macht, kommt als weiterer großer Faktor die Politik hinzu. Neben den stark erhöhten energetischen Bauvorgaben und Mindestbaustandards kommt eine völlig unberechenbare Förderpolitik hinzu, die eine Planung mit Fördermitteln mittlerweile unmöglich macht. So wurden die Förderrichtlinien dieses Jahr schon dreimal extrem kurzfristig (zum Teil mit Vorlaufzeiten von wenigen Tagen) verschärft. Ab Januar.2023 soll dann der EH55-Standard gelten. Das bedeutet, dass nur noch Häuser gebaut werden dürfen, die maximal 55% der Energie verbrauchen, die ein Referenzhaus in 2009 gebraucht hat. Dies bedeutet höhere Investitionen in Dämmungen, Heiz- und Stromsysteme. Heizungen mit fossilen Brennstoffen dürfen voraussichtlich ab 1. Januar 2024 nicht mehr verbaut werden - ausgenommen Holzpallets.
Nachdem damit der Neubaumarkt immer mehr abgewürgt wird, kümmert sich die Ampel nun auch um Gebrauchtimmobilien. Im Juli hat die Bundesregierung die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Dieses sieht nun auch bei Kauf von vor Februar 2002 gebauten Bestandsimmobilien, eine Sanierungspflicht auf die neuen Standards vor.
Gute Nacht, Immobilienmarkt.
(BFA - 27.09.2022)
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